Verbot für alte Kaminöfen

Kaminofen

Die Frist zum Austausch alter Kachel- und Kaminöfen endet am 31. Dezember 2024.

Ab 2025 gelten neue Grenzwerte für Emissionen. In neuen, umweltfreundlichen Wohngebäuden dürfen weiterhin Holzfeueranlagen eingebaut werden. Hier sind die wichtigsten Regeln:

  • Fristende: 31. Dezember 2024.
  • Neue Grenzwerte ab 2025: Weniger Feinstaub und Kohlenmonoxid.
  • Betroffene Öfen: Holzöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. März 2010 zugelassen wurden.
  • Maßnahmen: Alte Öfen müssen stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie die neuen Grenzwerte nicht einhalten.
  • Grenzwerte: Maximal 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas.
 
1. BImSchV: Ausnahmen vom Kaminofen-Verbot

Von der Sanierungspflicht ausgenommen sind unter anderem Geräte, die der ersten Stufe der Verordnung entsprechen und dadurch Bestandsschutz genießen – sowie Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen.

Die Regelungen in der 1. BImSchV sollen die Luftbelastung reduzieren und das Heizen mit Holz umweltfreundlicher machen. Für Heizungskessel und Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen gilt seit Anfang 2022: Wer neu baut oder Schornsteine an Gebäuden erneuert, muss einen Kamin ziehen lassen, der den Dachfirst mindestens um 40 Zentimeter überragt (§ 19 1. BImSchV).

Kaminofen: Neue Grenzwerte und Nachweis

Kaminöfen, die nach dem Jahr 2010 auf den Markt gekommen sind, erfüllen in der Regel die strengeren Vorgaben der Verordnung. Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte ist aber auch hier notwendig und muss dem Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau vorgelegt werden. Bei vielen Öfen weist ein Schild an der Anlage diese Typenprüfung nach.

Ob der Kamin die geforderten Grenzwerte einhält, kann auch in den Herstellerunterlagen eingesehen oder in der Online-Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) recherchiert werden. Auskunft geben kann außerdem der Bezirksschornsteinfeger direkt. Den Nachweis, ob der Kamin die Grenzwerte einhält, kann laut Verbraucherzentrale Bundesverband der Hersteller schriftlich für das entsprechende Modell bestätigen oder der Schornsteinfeger eine Messung vornehmen.

Optionen nach Ablauf der Kaminofen-Austauschfrist

Wenn Ihr Holzofen betroffen ist, dürfen Sie ihn ab 2025 nicht mehr benutzen. Sie müssen ihn bis Ende 2024 entweder stilllegen oder modernisieren. Das bedeutet, Sie können:

  • Einen neuen Ofen einbauen.
  • Den alten Ofen mit Emissionsminderungsmaßnahmen nachrüsten. Das sind zum Beispiel Katalysatoren oder Staubabscheider.
Einbau von Staubabscheidern

Staubabscheider können je nach Modell an verschiedenen Stellen eingebaut werden:

  • Im Rauchabzug
  • Im Schornstein
  • An der Schornsteinmündung

Bei aufwendig gebauten Öfen kann die Nachrüstung besser sein als ein Abriss und Neubau.

Kontrolle durch den Schornsteinfeger

Nach Ablauf der Frist kontrolliert der Schornsteinfeger, ob die Maßnahmen umgesetzt wurden. Wenn nicht, muss er die zuständige Behörde informieren.

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